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Berlin, 04.10.2005 Bundeskartellamt gibt Erwerb der RBH durch Railion frei
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der RAG Bahn und Hafen GmbH, Gladbeck ("RBH") von der RAG AG ("RAG") durch die zum Konzern der Deutschen Bahn AG gehörende Railion Deutschland AG ("Railion") freigegeben.
Das Zusammenschlussvorhaben konnte nach Angaben von Bundeskartellamtspräsident Dr. Ulf Böge ohne Auflagen freigegeben werden, da es durch den Zusammenschluss weder zu einer Verstärkung noch zu einer Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung kommt. Den zuvor geäußerten Bedenken des Bundeskartellamtes wurde dadurch Rechnung getragen, dass die beteiligten Unternehmen im Laufe des Verfahrens 200 speziell zum Transport von Kohle einsetzbare Güterwaggons an einen gewerblichen Vermieter verkauft haben. Zudem kündigte die RBH die Mietverträge für rd. 1.100 Güterwaggons zum Ende der bislang vereinbarten Laufzeit.
Das Bundeskartellamt hat seiner Prüfung einen nationalen Markt für den Transport von schüttfähigen, trockenen Massengütern, die regelmäßig und in großen Mengen transportiert werden, zugrunde gelegt. Diesem Markt können nur die Transporte zugerechnet werden, die durch die Verkehrsträger Bahn und – bedingt – Binnenschiff durchgeführt werden. Nicht zu diesem Markt gehören nach den umfangreichen Ermittlungen des Bundeskartellamtes Transporte des Verkehrsträgers LKW, da dieser aufgrund systembedingter Kostennachteile nicht in der Lage ist, großvolumige Transporte zu vergleichbaren Kosten durchführen zu können. Das schließt nicht aus, dass im Einzelfall Transporte von schüttfähigen, trockenen Massengütern auch durch LKW durchgeführt werden; bei diesen handelt es sich aber in der Regel um den Vor- bzw. Nachlauf zu Transporten, die mit Bahn und Binnenschiff durchgeführt werden. Hier kommt der LKW aber nicht im Wettbewerb zu diesen Verkehrsträgern, sondern vielmehr komplementär zum Einsatz, wenn die anderen Transportmittel verkehrstechnisch für einen Transport nicht durchgängig eingesetzt werden können.
Unabhängig davon, ob nur innerdeutsche Transporte oder auch grenzüberschreitende Transporte - soweit die Transportleistungen innerhalb Deutschland erbracht werden - berücksichtigt werden, ergaben die Ermittlungen des Bundeskartellamtes, dass Railion über Marktanteile von deutlich über einem Drittel verfügt.
Allerdings kommt es durch den Zusammenschluss zu keiner Verstärkung einer - unterstellten - marktbeherrschenden Stellung: Zum einen erbringt die RBH auf dem angenommenen Markt nur wenige Transporte für dritte Unternehmen. Zum anderen hat Railion bereits zuvor Transporte in Kooperation mit RBH durchgeführt. Zwar sichert Railion diese Transporte strukturell ab und übernimmt den Werksverkehr des RAG-Konzerns. Aufgrund des Verkaufs der 200 Waggons und der Kündigung der Mietverträge für die rd. 1.100 Waggons kommt es jedoch auf dem betroffenen Markt zu strukturellen Verbesserungen, die etwaige Verschlechterungen zumindest ausgleichen.
Kartellamtschef Böge: "Mit dem Verkauf der Kohlewaggons und der Kündigung bestehender Mietverträge kommt kurzfristig eine ausreichende Menge an wettbewerbsfähigen Waggons auf den Markt, durch die Wettbewerber in die Lage versetzt werden, selbst Kohletransporte anzubieten und sich im Wettbewerb zur Railion zu profilieren. Vor diesem Hi-tergrund war das Zusammenschlussvorhaben freizugeben.“
Quelle: Pressemitteilung Bundeskartellamt vom 04.10.2005
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