PRESSE

Berlin, 13.02.2004
Bahnen kritisieren Gesetzentwurf zur Liberalisierung als zu lasch

„Lückenhafte und widerwillige Umsetzung der EU-Vorgaben“
Keine Fortschritte zu mehr Wettbewerb und mehr Verkehr auf der Schiene

Mehr Bahnen!“, eine Vereinigung privater Bahnunternehmen, erkennt in der Bundesregierung nach wie vor keinen ernsthaften Willen, die Liberalisierung der Bahn in Deutschland ernsthaft zu betreiben. Der jüngste Gesetzentwurf zur – mittlerweile deutlich verspäteten – Öffnung von Schieneninfrastrukturen für Dritte zeige sogar, dass der Bund eher bereit sei, gegen EU-Vorgaben zu verstoßen als sich mit DB-Chef Mehdorn anzulegen. Während die EU-Gesetzgebung eine klare institutionelle Trennung von Infrastruktur und Transportunternehmen vorsehe, solle in Deutschland offenbar fast alles beim Alten bleiben. Auch in den Detailregelungen zeige sich, dass die Bundesregierung das Thema „Wettbewerb auf der Schiene“ immer noch nicht verstanden hat:

  • Das Verfahren zur Regelung von Trassennutzungskonflikten bleibe unklar, widersprüchlich und verworren wie bisher. Dadurch räume es der DB faktisch Großvaterrechte ein, obwohl diese nach EU-Recht unzulässig sind.
  • Das neue Recht schafft keine Transparenz: Es sieht keine einheitliche und vollständige Fahrplanauskunft vor, es gebietet keine Transparenz von Trassen- und Stationspreissystemen und es stellt den Fortbestand von Anlagen für den Güter- und Personenverkehr in das Belieben der DB-Transporttöchter. Auch die Arbeit der neuen Trassenagentur, welche die Wettbewerber vor Diskriminierung schützen soll, soll offenbar im Geheimen verlaufen.
  • Entgegen einer klaren EU-Anforderung setzt der Gesetzentwurf der DB Netz keinerlei Anreize, Betriebsstörungen zu vermeiden und damit Verspätungen zu reduzieren. Vielmehr haben die Bahnunternehmen auch in Zukunft keinen Regressanspruch bei fehlerhaften Leistungen des Infrastrukturbetreibers – die Bahn bleibt ein Ausnahmenbereich vom modernen Wirtschaftsleben.

Erläuterung:
Unternehmen und Verbände hatten bis zum 6. Februar 2004 Zeit, den Entwurf zum „Dritten Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften“ zu kommentieren. Der Entwurf soll vor allem das so genannte EU-Infrastrukturpaket (Richtlinie 2001/12 bis 2001/14) umsetzen.


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